Die Poetry-Slam-Regeln in aller Kürze:

  1. Alle Texte müssen selbstgeschrieben sein.
  2. Alle Poet*innen müssen sich an ein Zeitlimit halten. Beim BaWü-Slam 2019 beträgt dieses für den Einzel-Wettbewerb 5:30 Minuten (Signal bei 5:15 Minuten).
  3. Kostüme und Requisiten (außer das eigene Textblatt) sind nicht erlaubt.
  4. Es darf nicht überwiegend gesungen werden.
  5. Eine willkürliche ausgewählte Jury aus dem Publikum entscheidet per Punktevergabe über den Gewinner bzw. die Gewinnerin. Die höchste und die niedrigste Wertung werden jeweils gestrichen. Die übrig gebliebenen Wertungen werden addiert. Beim BaWü-Slam 2019 treten 60 Poetinnen und Poeten im Einzel-Wettbewerb an. Für den U20- und den Ü20-Slam werden jeweils zwei Halbfinals ausgetragen. Die jeweils vier Bestplatzierten stehen sich dann im Finale gegenüber.

Die ausführlichen Regeln und alles Wissenswerte zum Nominierungsverfahren findet ihr unter den nachfolgenden Links.

Für diejenigen, die es ganz genau wissen wollen:

Nominierungsverfahren & Regeln

Nominierungsverfahren

Nominierungsverfahren
Bei den 10. Baden-Württembergischen Landesmeisterschaften im Poetry Slam verteilen sich 24 Startplätze im Ü20-Wettbewerb wie folgt:

  • 23 Startplätze an die ältesten Poetry Slams in Baden-Württemberg, die am häufigsten stattgefunden haben
  • 1 Startplatz geht an den Titelverteidiger, Daniel Wagner. Sollte dieser nicht antreten, erhält der Zweitplatzierte der 9. Baden-Württembergischen Poetry Slam Meisterschaft, Alex Simm, diesen Startplatz. Sollte dieser auch nicht wieder antreten, erhält der Drittplatzierte der 9. Baden-Württembergischen Poetry Slam Meisterschaft, Marius Loy, diesen Startplatz. Sollte dieser auch nicht antreten, wird auch dieser Startplatz durch die ältesten, am häufigsten stattgefunden Poetry Slams in Baden-Württemberg vergeben (24 statt 23 Startplätze).

Es werden insgesamt 23 bzw. 24 Startplätze per Rankingsystem vergeben. Dieses richtet sich, wie in den Jahren zuvor, nach Anzahl der Veranstaltungen eines Slams und Alter des Slams in Monaten. Das Rankingsystem arbeitet nach folgender Formel:

Xs= As* ( Ns/As) hoch 0,75 , wobei

s ist ein Slam,
Xs ist der Ranking-Wert von Slam s
As ist das Alter des Slams in Monaten
Ns ist die Anzahl der Veranstaltungen des Slams s (höchstens eine pro Monat).

Die 23 (bzw. 24) Slams mit den höchsten X-Werten, sind automatisch berechtigt, ein*e Teilnehmer*in zum BW SLAM 2019 zu entsenden.

Die Nominierung zum BW SLAM 2019 beginnt ab sofort und läuft bis zum 06.01.2019 um 23:59 Uhr.
Anmeldungen nach dieser Deadline können nicht mehr entgegengenommen werden (falls du einen Slam organisierst, aber keine E-Mail von uns erhalten hast, dann melde dich bitte bei t.heyel@gmx.de).

Bei Nicht- oder nicht fristgerechter Meldung eines Slams, der evtl. sendungsberechtigt gewesen wäre, kann keine Ausnahme gemacht werden. Das Organisationskomitee des BW SLAM 2019 behält sich vor, bei Bekanntwerden von absichtlich fehlerhaften eingereichten Anmeldedaten eines Slams, den betreffenden Slam zu jeder Zeit zu disqualifizieren. Der jeweils frei gewordene Startplatz geht an die Nachrückerliste.

Bei den 10. Baden-Württembergischen Landesmeisterschaften im Poetry Slam verteilen sich 16 Startplätze im U20-Wettbewerb wie folgt:

  • 15 Startplätze an die ältesten U20-Poetry Slams bzw. U20-Poetry Slam Projekte in Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz, die am häufigsten stattgefunden haben.
  • 1 Startplatz geht an die Titelverteidigerin, Jeanine Lang. Sollte diese nicht antreten, wird dieser Startplatz durch die ältesten, am häufigsten stattgefunden U20-Poetry Slams in Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz vergeben (16 statt 15 Startplätze).

Es werden insgesamt 15 bzw. 16 Startplätze per Rankingsystem vergeben. Dieses richtet sich, wie in den Jahren zuvor, nach Anzahl der Veranstaltungen eines Slams und Alter des Slams in Monaten. Das Rankingsystem arbeitet nach folgender Formel:

Xs= As* ( Ns/As) hoch 0,75 , wobei

s ist ein Slam,
Xs ist der Ranking-Wert von Slam s
As ist das Alter des Slams in Monaten
Ns ist die Anzahl der Veranstaltungen des Slams s (höchstens eine pro Monat).

Die 25 (bzw. 16) Slams mit den höchsten X-Werten, sind automatisch berechtigt, ein*e Teilnehmer*in zum U20 Wettbewerb des BW SLAM 2019 zu entsenden.

Die Nominierung zum BW SLAM 2019 beginnt ab sofort und läuft bis zum 06.01.2017 um 23:59 Uhr.
Anmeldungen nach dieser Deadline können nicht mehr entgegengenommen werden
(falls du einen Slam organisierst, aber keine Email von uns erhalten hast, dann melde dich bitte bei t.heyel@gmx.de). Bei Nicht- oder nicht fristgerechter Meldung eines Slams, der evtl. sendungsberechtigt gewesen wäre, kann keine Ausnahme gemacht werden. Das Organisationskomitee des BW SLAM 2019 behält sich vor, bei Bekanntwerden von absichtlich fehlerhaften eingereichten Anmeldedaten eines Slams, den betreffenden Slam zu jeder Zeit zu disqualifizieren. Der jeweils frei gewordene Startplatz geht an die Nachrückerliste.

Sonderfälle und Nachrückverfahren
Im Falle eines Ausfalls oder eines Verzichts eines/einer Starter*in regelt das Nachrückverfahren die Modalitäten.

Bei einem längerfristigen Verzicht auf die Teilnahme im Vorfeld des BW SLAM 2019
werden die möglichen Szenarien wie folgt geregelt:

Bei Verzicht oder Ausfall:
Wurde der/die Starter*in von einem nominierungsberechtigten Poetry Slam entsandt, fällt der Startplatz an den/die Slammaster*in dieses Poetry Slams zurück und darf von ihm/ihr nachbesetzt werden. Dies gilt sowohl für den Ü20-, als auch für den U20-Wettbewerb

Verzichtet der/die Titelverteidiger*in auf den Startplatz, wird mit dem Startplatz wie oben dargelegt verfahren

Der kurzfristige Ausfall während des BW SLAM 2019 regeln die Wettbewerbsregeln unter 2.6.

Bei Nicht- oder nicht fristgerechter Meldung eines/r Starter/-in durch einen sendungsberechtigten Slam geht der jeweils frei gewordene Startplatz an die Nachrückerliste.

Slammaster*innen-Reglung:
Zu jedem sendungsberechtigten Slam gehört je ein/e Slammaster*in, der/die ebenfalls am Festival teilnehmen darf. U20-Starter reisen im Falle von Minderjährigkeit mit einem/r Betreuer*in mit Aufsichtspflicht an resp. mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Bei Dopplungen, d.h. wenn ein*e Slammaster*in und/oder Betreuer*in mehrere sendungsberechtigte Slams veranstaltet, bleibt es bei einem Platz. Natürlich gibt es bei manchen Slams mehrere gleichberechtigte Slamaster*in. Auch hier appellieren wir an eure Ehrlichkeit, denn die Schlafplätze sind begrenzt.

Regeln

Wettbewerbsregeln für den BaWü SLAM 2019

Inhalt:
1. Allgemeine Regeln für die Poet*innen
2. der Ü20 Wettbewerb
3. der U20 Wettbewerb

1. Allgemeine Regeln für die Poet*innen

1.1 Das Vorgetragene bzw. der Text muss von den Vortragenden selbst geschrieben worden sein. Zitate müssen kenntlich gemacht werden.

1.2 Ein Zeitlimit begrenzt den Vortrag. Beim BW Slam 2019 beträgt das Zeitlimit im Ü20- und U20- Wettbewerb 5:30 Minuten. Nach 5:15 Minuten ertönt ein Signal, dann hat die Poetin/der Poet 15 Sekunden Zeit seinen/ihren Vortrag zu beenden, bevor die Moderation ihn jäh unterbricht

1.3 Es dürfen keine unterstützenden Hilfsmittel (Requisiten) wie Kostüme, Instrumente, Zaubertricks etc. benutzt werden. Erlaubt sind zum einen lediglich Kleidung, die auch abseits des Auftrittes nachweislich getragen wird und zum anderen ein Medium, auf dem der Text steht. Die Bühnengegebenheiten (z.B. Mikrofonstativ, Vorhänge) für den Vortrag dürfen nur genutzt werden, wenn sie keine elementare Rolle des Textes einnehmen.

1.4 Es dürfen höchstens 20% des Textes gesungen werden (bei 5:30 Minuten sind das 1:10 Minuten). Rap/Sprechgesang ist grundsätzlich erlaubt.

1.5 Ein Vortrag bzw. der Text des/der Vortragenden darf von ihm/ihr nicht bereits bei einer anderen Poetry Slam Landesmeisterschaft vorgetragen worden sein.

Die Entscheidungen zu den Punkten 1.1. bis 1.5 liegen in erster Instanz beim Bout-Management, also dem/der organisatorischen Leiter/in einer Wettbewerbsrunde. Im Zweifelsfall liegt die Entscheidung letztgültig beim Veranstalter des BW SLAM 2019. Auf einen Verstoß folgt die Disqualifikation. Das Überschreiten des Zeitlimits wird einzig und allein durch Abbruch des Textes geahndet.

2. Der Ü20-Wettbewerb

2.1 Allgemeines
Im Ü20-Wettbewerb des BW SLAM 2019 treten insgesamt 24 Starter*innen an, die von den nominierungsberechtigen Slams aus Baden-Württemberg geschickt werden.

2 Halbfinals à 12 Starter*innen
1 Finale mit 8 Starter*innen, mündend in ein finales Stechen mit 3 Starter*innen.
Allgemeine Regeln für die Vortragenden finden sich unter Punkt 1.1-1.5

2.2 Zeitlimit
Das Zeitlimit ist, wie schon in 1.2 erwähnt, im Einzelwettbewerb 5:30 Minuten. Nach 5:15 Minuten ertönt ein akustisches Signal, das die letzten 15 Sekunden einläutet.
Das Zeitlimit beginnt mit dem ersten gesprochenen Wort auf der Bühne. Bei tonlosem/pantomimischem Beginn beginnt es spätestens 5 Sekunden, nachdem das Mikrofon eingestellt wurde/der Beginn durch Körpersprache signalisiert wurde.
Es gibt keine Mindestbühnenzeit. Es gibt keine maximale Anzahl der dargebotenen Texte. Allein das Zeitlimit beschränkt den Vortrag.

2.3 Textwiederholungen
Beim BW SLAM 2019 dürfen Texte aus vorherigen Landesmeisterschaften bzw. Runden nicht wiederholt werden. Eine Ausnahme bildet hierbei das finale Stechen mit drei Personen. Hier darf –falls gewünscht– der im Halbfinale beim BW SLAM 2019 vorgetragene Text wiederholt werden.
Konkret benötigt man zum Sieg des BW SLAM 2019 also mindestens zwei unterschiedliche Texte (Halbfinale/Finale). Texte, die bereits bei vergangenen Landesmeisterschaften vorgetragen wurden, dürfen nicht wiederholt werden. Alle Zuwiderhandlungen gegen diese Regel führen zur Disqualifikation. Disqualifikationen werden durch den/die Moderator*in in Absprache mit dem Bout-Management ausgesprochen. Die abschließende Entscheidungshoheit über Disqualifikationen obliegt den BW SLAM 2019-Veranstaltern.

2.4 Reihenfolge, Jury und Wertungen
Die Reihenfolge der Auftretenden wird jeweils am Tag der Veranstaltung durch das Bout-Management bzw. die BW SLAM 2019 Veranstalter im Beisein der Akteur*innen ausgelost. Grundsätzlich sollten alle Teilnehmer*innen einer Runde bei der Auslosung dabei sein, aber mindestens die Hälfte der Teilnehmer*innen.

Die Jury
besteht bei allen Wettbewerbsrunden des BW SLAM 2019 aus zufällig ausgewählten Zuschauer*innen, die durch das Bout-Management während der Einlassphase ausgesucht und gebrieft werden. In allen Runden besteht die Publikumsjury aus 7 Personen.
Alle Jurymitglieder geben ihre Wertung auf Aufforderung der Moderation unmittelbar nach dem Auftritt ab. Die zu vergebenden Wertungen reichen dabei von 0,0 (sehr schlecht) bis 10,0 (ausgezeichnet). Es werden jeweils die höchste und die niedrigste Wertung gestrichen („Streichnoten“). Die verbliebenen Punkte werden addiert und ergeben das Endergebnis für den jeweiligen Auftritt (Maximalpunktzahl in allen Runden 50)

Sollte vor einer Entscheidung auf einer zum Erreichen der nächsten Ausscheidungsrunde relevanten Platzierung Punktegleichstand herrschen (z.B. Gruppenzweiter nach allen Beiträgen in Gruppe 1), werden die beiden Streichwertungen addierend hinzugenommen.

Sollte dann immer noch Punktegleichstand bestehen, entscheidet die Publikumsjury durch Anzeigen von „X“ oder „O“ (Entweder-Oder-Entscheid).  Sollten mehr als zwei Teilnehmer*innen einen Punktegleichstand erzielen, entscheidet die Publikumsjury durch Anzeigen von 1, 2, 3, 4, etc. (Entweder-Oder-Entscheid). Hierbei ist jeweils die relative Mehrheit des Juryvotings ausschlaggebend.

Sollten mehrere Teilnehmer*innen mit den meisten Stimmen die gleiche Punktzahl erhalten haben, so wird unter Ausschluss der übrigen noch im Stichentscheid befindlichen Teilnehmer*innen die Abstimmung ggf. so lange wiederholt, bis sich eine relative Mehrheit für eine*n Teilnehmer*in ergibt. Eine etwaige Stichabstimmung erfolgt immer nach allen Auftritten in einer Gruppe (NICHT der ganzen Runde).

Die betreffenden Auftretenden werden zu dieser Abstimmung auf die Bühne gebeten. Wer sich für die jeweils nächste Ausscheidungsrunde qualifiziert bzw. den Sieg davon trägt, entscheidet die jeweilige Wertung der Publikumsjury.

Sollten nach Feststellung der Platzierung innerhalb der Gruppen die Zweitplatzierten der Gruppen punktgleich sein, so erfolgt am Ende der Runde eine Stichentscheidung zwischen diesen beiden Auftretenden. Auch zu dieser Abstimmung werden die betreffenden Auftretenden auf die Bühne gebeten.

2.5 Halbfinals
Insgesamt gibt es zwei Halbfinals á zwölf Starter*innen.

Die zwölf Starter*innen der Halbfinals werden in zwei –ausschließlich für die Wertung relevante– Gruppen gelost. Gruppe 1 besteht aus sechs Auftretenden; Gruppe 2 aus sechs Auftretenden. Insgesamt qualifizieren sich 4 Personen pro Halbfinale für das Finale:

– Punktbeste*r und Zweitpunktbeste*r aus Gruppe 1
– Punktbeste*r und Zweitpunktbeste*r aus Gruppe 2

2.6 Finale
Die acht Starter*innen des Finals werden in zwei – ausschließlich für die Wertung relevante – Gruppen á vier Personen gelost. Insgesamt qualifizieren sich 3 Personen für das finale Stechen:

– Punktbeste*r aus Gruppe 1
– Punktbeste*r aus Gruppe 2
– Punktbessere*r Zweitplatzierte*r aus beiden Gruppen (so ist es z.B. möglich, dass jemand aus der zweiten Gruppe ausscheidet, obwohl er/sie eine höhere Punktzahl erhielt als der/die Punktbeste aus Gruppe 1, der/die sich für das finale Stechen qualifiziert).

Nach Gruppe 1 (nach insgesamt vier Starter*innen) findet eine Pause statt. Die Reihenfolge im finalen Stechen wird live auf der Bühne gelost. Im finalen Stechen darf der Text aus dem Halbfinale wiederholt werden.

Der/die Punktbeste des finalen Stechens ist Baden-Württembergische*r Meister*in im Poetry Slam 2019.

Sollte während der Entscheidung zum Erreichen des Landesmeister*innen-Titel Punktegleichstand herrschen, werden die beiden Streichwertungen addierend hinzugenommen.

Sollte dann immer noch Punktegleichstand bestehen, entscheidet die Publikumsjury durch Anzeigen von „X“ oder „O“ (Entweder-Oder-Entscheid).  Sollten mehr als zwei Teilnehmer*innen einen Punktegleichstand erzielen, entscheidet die Publikumsjury durch Anzeigen von 1, 2, 3 (Entweder-Oder-Entscheid). Hierbei ist jeweils die relative Mehrheit des Juryvotings ausschlaggebend.

Sollten mehrere Teilnehmer*innen mit den meisten Stimmen die gleiche Punktzahl erhalten haben, so wird unter Ausschluss der übrigen noch im Stichentscheid befindlichen Teilnehmer*innen die Abstimmung ggf. so lange wiederholt, bis sich eine relative Mehrheit für eine*n Teilnehmer*in ergibt.

2.7 Kurzfristiger Ausfall oder Verzicht
Sollte es während oder unmittelbar vor des BW SLAM 2019 zu einem kurzfristigen Ausfall oder Verzicht kommen, wird dies wie folgt geregelt:

– Betrifft es den Auftritt in einem Halbfinale:

  • Der/die Slammaster*in welche den/die Teilnehmer*in nominierte, darf einen Ersatz nominieren. Diese Bekanntmachung muss bis spätestens 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn beim BW SLAM 2019-OK oder beim Boutmanager der betreffenden Halbfinallocation eingegangen sein. Andernfalls verfällt der Startplatz. In dem Fall gibt es ein Halbfinale mit 11 Starter*innen und zwei (nur für die Wertung relevanten) Gruppen zu fünf und sechs Personen, wobei Gruppe 2 die kleinere ist. Ansonsten wie in 2.4 dargestellt.
  • Sollten mehrere Startplätze ersatzlos entfallen, und eine ungerade Anzahl an Teilnehmer*innen entstehen, bildet die „kleinere Gruppe“ stets Gruppe 2 in dem Halbfinale, sollte eine gerade Anzahl an Teilnehmenden entstehen, werden diese gleichmäßig auf beide Gruppen dieses Halbfinals verteilt.

– Betrifft es den Auftritt im Finale:

  • In diesem Fall werden die Punkte von allen ausgeschiedenen Teilnehmer*innen aus den beiden Halbfinals verglichen und die ausgeschiedene Person mit der höchsten erreichten Punktzahl aus diesen beiden Halbfinals rückt ins Finale nach.
    Sollten mehrere Teilnehmenden die gleiche Punktzahl haben, werden die beiden Streichwertungen addierend hinzugenommen.
    Sollte dann immer noch Punktegleichstand herrschen, zählt die höhere Streichwertung und die Person mit der höheren Streichwertung zieht in Finale ein.
    Sollte dann immer noch Punktegleichstand herrschen, zählt die niedrigere Streichwertung und die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit der höheren niedrigeren Streichwertung zieht ins Finale ein.
    Sollte dann immer noch Punktegleichstand herrschen ziehen diese Poet*innen alle ins Finale ein.

Die Entscheidungshoheit über alle Fälle des Nachrückverfahrens hat das BW SLAM 2019-OK inne.

Sollte es im längerfristigen Vorfeld des BW SLAM 2019 einen Verzicht oder Ausfall geben, regeln dies die Regeln zum Nominierungsverfahren unter dem Punkt „Sonderfälle und Nachrückverfahren“.

3. Der U20-Wettbewerb

3.1 Allgemeines
Im U20-Wettbewerb treten insgesamt 16 Poet*innen an, die im Vorfeld für die Landesmeisterschaft von nominierungsberechtigten U20-Slams bzw. U20-Projekten aus Baden-Württemberg nominiert wurden.
2 Halbfinals à 8 Starter*innen
1 Finale mit 8 Starter*innen, mündend in ein finales Stechen mit 3 Auftretenden

Allgemeine Regeln für die Poet*innen finden sich unter Punkt 1.1-1.5

3.2 Zeitlimit
Das Zeitlimit ist, wie schon in 1.2 erwähnt, 5:30 Minuten. Nach 5:15 Minuten ertönt ein Signal, dann hat die Poetin/der Poet 15 Sekunden Zeit seinen/ihren Vortrag zu beenden, bevor die Moderation ihn jäh unterbricht
.
Das Zeitlimit beginnt mit dem ersten gesprochenen Wort auf der Bühne. Bei tonlosem/pantomimischem Beginn beginnt es spätestens 5 Sekunden,nachdem das Mikrofon eingestellt wurde/der Beginn durch Körpersprache signalisiert wurde.
Es gibt keine Mindestbühnenzeit. Es gibt keine maximale Anzahl der dargebotenen Texte. Allein das Zeitlimit beschränkt den Vortrag.

3.3 Textwiederholungen
Beim BW SLAM 2019 dürfen Texte aus vorherigen Runden nicht wiederholt werden.
Eine Ausnahme bildet hierbei das finale Stechen mit drei Auftretenden. Hier darf –sofern gewünscht –der im Halbfinale beim BW SLAM 2019 vorgetragene Text wiederholt werden. Konkret benötigt man zum Sieg des BW SLAM 2019 (U20-Wettbewerb) also mindestens zwei unterschiedliche Texte (Halbfinale/Finale). Texte, die bereits bei vergangenen Landesmeisterschaften vorgetragen wurden, dürfen nicht wiederholt werden.
Alle Zuwiderhandlungen gegen diese Regel führen zur Disqualifikation.
Disqualifikationen werden durch den/die Moderator*in in Absprache mit dem Bout Management ausgesprochen.
Im Zweifelsfall liegt die Entscheidung letztgültig beim Veranstalter des BW SLAM 2019.

3.4 Reihenfolge, Jury und Wertungen
Die Reihenfolge der Auftretenden wird jeweils am Tag der Veranstaltung durch den/die Bout-Manager*in bzw. den BW SLAM 2019 Veranstalter im Beisein der Akteur*innen ausgelost. Grundsätzlich sollten alle Teilnehmer*innen einer Runde bei der Auslosung dabei sein, aber mindestens die Hälfte.

Die Jury besteht bei allen Wettbewerbsrunden des BW SLAM 2019 aus zufällig ausgewählten Zuschauer*innen, die durch das Bout-Management während der Einlassphase ausgesucht und gebrieft werden. In den Halbfinals und dem Finale besteht die Publikumsjury aus 7 Personen.
Alle Jurymitglieder geben ihre Wertung auf Aufforderung der Moderation unmittelbar nach dem Auftritt ab.
Die zu vergeben den Wertungen reichen dabei von 0,0 (sehr schlecht) bis 10,0 (ausgezeichnet). Es werden jeweils die höchste und die tiefste Wertung gestrichen („Streichnoten“). Die verbliebenen Punkte werden addiert und ergeben das Endergebnis für den jeweiligen Auftritt (Maximalpunktzahl im Halbfinale/Finale: 50).

Sollte vor einer Entscheidung auf einer zum Erreichen der nächsten Ausscheidungsrunde relevanten Platzierung Punktegleichstand herrschen (z.B. Gruppenzweiter nach allen Beiträgen in Gruppe 1), werden die beiden Streichwertungen addierend hinzugenommen. Sollte weiterhin Punktegleichstand bestehen,entscheidet die höhere Streichwertung. Sollte dann immer noch Punktegleichstand bestehen, entscheidet die Publikumsjury durch Anzeigen von „X“ oder „O“ (Entweder-Oder-Entscheid). Sollten mehr als zwei Teilnehmer*innen einen Punktegleichstand erzielen, entscheidet die Publikumsjury durch Anzeigen von 1, 2, 3, 4, etc. (Entweder-Oder-Entscheid).

Hierbei ist jeweils die relative Mehrheit der Juryvoten ausschlaggebend. Sollten mehrere Teilnehmer*innen mit den meisten Stimmen die gleiche Punktzahl erhalten haben, so wird unter Ausschluss der übrigen noch im Stichentscheid befindlichen Teilnehmer*innen die Abstimmung ggf. so lange wiederholt, bis sich eine relative Mehrheit für eine/n Teilnehmer*in ergibt.

Eine etwaige Stichabstimmung erfolgt immer nach allen Auftritten in einer Gruppe. Die betreffenden Auftretenden werden zu dieser Abstimmung auf die Bühne gebeten. Wer sich für die jeweils nächste Ausscheidungsrunde qualifiziert, bzw. den Sieg davon trägt, entscheidet die jeweilige Wertung der Publikumsjury.

3.4 Halbfinals
Die acht U20-Poet*innen eines Halbfinals werden in zwei –ausschließlich für die Wertung relevante– Gruppen gelost. Beide Gruppen bestehen aus vier Auftretenden. Sollte eine Person ausfallen, ist stets die zweite Gruppe diejenige, die weniger Vortragende aufweist.
Es gibt keine Pause während der Veranstaltung.
Insgesamt qualifizieren sich 4 U20-Poet*innen pro Halbfinale für das Finale: Jeweils die beiden Punktbesten pro Gruppe.

3.5 Finale
Die acht U20 Poet*innen des Finals werden in zwei –ausschließlich für die Wertung relevante – Gruppen gelost. Beide Gruppen bestehen aus vier Auftretenden.
Sollte ein*e Vortragende*r ausfallen, ist stets die zweite Gruppe diejenige, die weniger Poet*innen aufweist.

Aus jeder Gruppe qualifiziert sich der/die punktbeste U20-Poet*in für das finale Stechen. Darüber hinaus qualifiziert sich der/die punktbessere zweitplatzierte U20-Poet*in aus beiden Gruppen (so ist es z.B. möglich, dass ein*e U20-Poet*in aus der zweiten Gruppe ausscheidet, obwohl es eine höhere Punktzahl erhielt als der/die punktbeste aus Gruppe 1, der/die sich für das Stechen qualifizierte).
Die Reihenfolge im finalen Stechen wird live auf der Bühne gelost.
Im finalen Stechen darf der Text aus dem Halbfinale wiederholt werden.

Der/die Punktbeste des finalen Stechens ist Baden-Württembergische*r U20-Meister*in im Poetry Slam 2019.

3.6 Ausfall oder Verzicht
Im Falle eines Ausfalls/Verzichts regelt das Nachrückverfahren die Modalitäten:
Bei einem längerfristigen Verzicht auf die Teilnahme im Vorfeld des BW SLAM 2019 kann der/die Slammaster*in des nominierungsberechtigten U20-Slams bzw. U-20 Projektes eine*n U20-Starter*in nachnominieren und meldet dies dem BW SLAM-OK.

Sollte es während oder unmittelbar vor des BW SLAM 2019 zu einem kurzfristigen Ausfall oder Verzicht kommen, wird dies wie folgt geregelt:

– Betrifft es den Auftritt in einem Halbfinale:

  • Der/die Slammaster*in welche den/die Teilnehmer*in nominierte, darf einen Ersatz nominieren. Diese Bekanntmachung muss bis spätestens 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn beim BW SLAM 2019-OK oder beim Boutmanager der betreffenden Halbfinallocation eingegangen sein. Andernfalls verfällt der Startplatz.
    In dem Fall gibt es ein Halbfinale mit 7 Starter*innen und zwei (nur für die Wertung relevanten) Gruppen zu drei und vier Personen, wobei Gruppe 2 die kleinere ist. Ansonsten wie in 3.4 dargestellt.
  • Sollten mehrere Startplätze ersatzlos entfallen, und eine ungerade Anzahl an Teilnehmer*innen entstehen, bildet die „kleinere Gruppe“ stets Gruppe 2 in dem Halbfinale, sollte eine gerade Anzahl an Teilnehmenden entstehen, werden diese gleichmäßig auf beide Gruppen dieses Halbfinals verteilt.

– Betrifft es den Auftritt im Finale:

  • In diesem Fall werden die Punkte von allen ausgeschiedenen Teilnehmer*innen aus den beiden Halbfinals verglichen und die ausgeschiedene Person mit der höchsten erreichten Punktzahl aus diesen beiden Halbfinals rückt ins Finale nach.
    Sollten mehrere Teilnehmenden die gleiche Punktzahl haben, werden die beiden Streichwertungen addierend hinzugenommen.
    Sollte dann immer noch Punktegleichstand herrschen, zählt die höhere Streichwertung und die Person mit der höheren Streichwertung zieht in Finale ein.
    Sollte dann immer noch Punktegleichstand herrschen, zählt die niedrigere Streichwertung und die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit der höheren niedrigeren Streichwertung zieht ins Finale ein.
    Sollte dann immer noch Punktegleichstand herrschen ziehen diese Poet*innen alle ins Finale ein.

Die Entscheidungshoheit über alle Fälle des Nachrückverfahrens hat das BW SLAM 2019-OK inne.